 |
|
Die Satzung
"Alle rechtlichen Mittel ausschöpfen"
§ 1
Der unter dem Namen „Verein gegen betrügerisches Einschenken“ gegründete
Verein verfolgt den Zweck, ganz allgemein gegen das noch immer weitverbreitete
schlechte Einschenken vieler Wirte vorzugehen, im besonderen während des
Oktoberfestes und der Starkbierzeit sowie in den Bierkellern. Seine Mitglieder
wollen alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um das volle Maß bei der Maß zu
erreichen.
§ 2
Mitglieder des Vereins können alle Mitbürger werden, die das 18. Lebensjahr
erreicht haben und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind. Die Aufnahme
erfolgt nach schriftlichem Antrag durch das Präsidium. Zum Austritt aus dem
Verein genügt eine einfache schriftliche Kündigung gegenüber dem Präsidium.
§ 3
Das Präsidium wird durch die anwesenden Mitglieder mit einfacher
Stimmenmehrheit für jeweils fünf Jahre gewählt. Präsidium sind der Präsident und
der Vizepräsident.
§ 4
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags (Mindestbeitrag) wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 5
Mitgliederversammlungen des Vereins werden nach Bedarf, mindestens jedoch
alle fünf Jahre, mit einer Frist von einer Woche unter Mitteilung der Tagesordnung
vom Präsidium, über die Tagespresse, einberufen. Das Präsidium hat das Recht,
mit Verlautbarungen und Forderungen an die Öffentlichkeit (Presse und
Publikumsorgane) zu treten. Beschlüsse der Mitgliederversammlungen sind in
einem Protokoll festzuhalten und vom Präsidenten und dem Vizepräsidenten zu
unterzeichnen.
§ 6
Behinderte und Bedürftige werden unterstützt.
§ 7
Der Verein hat seinen Sitz in München. Da das schlechte Einschenken hier wohl in
absehbarer Zeit nicht verschwinden wird, bleibt der Verein auf unabsehbare Zeit
bestehen. Bei Verschulden des Vereins haftet jedes Mitglied mit sechs Euro. Bei
Auflösung des Vereins fällt sein Gesamtvermögen der Stadt zu.
§ 8
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
München, 9. September 1970,
zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung vom 26. Januar 2008
Das Präsidium
|